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FAQ Corona

Wichtige Fragen und Antworten
 

UPDATE 2. MAI 2022:

Ab sofort gibt es keine Beschränkungen mehr für unsere Standorte:

  • Die 3G-Regelungen entfallen. 
  • Es gilt keine Maskenpflicht mehr. Wir empfehlen allerdings weiterhin, dass Sie Ihre Maske freiwillig tragen. 
  • Die Abstandsregelungen entfallen.

Buchen Sie gleich Ihren Beratungstermin vor Ort: hier klicken

Wir freuen uns auf Sie!
 

UPDATE 4. MÄRZ 2022:

3G-Regel entfällt für Kursteilnehmer*innen / Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske

Liebe Teilnehmer*innen und Interessierte!

Wir freuen uns Ihnen mitzuteilen, dass ab sofort folgende Lockerungen für unsere Hamburger Standorte gelten:

  • Für die Teilnahme an Kursen muss von Ihrer Seite ab sofort kein 3G-Nachweis (Impfausweis, Genesenennachweis, Tests) mehr vorgelegt werden. 
  • Abstandsgebot: Teilnehmer*innen und alle anderen Anwesenden müssen keinen Abstand mehr zueinander halten, unabhängig davon ob geimpft, genesen, getestet.
  • Achtung, neu: Ab sofort müssen Teilnehmer*innen FFP2-Masken tragen, eine OP-Maske ist nicht mehr ausreichend. 

Bitte bleiben Sie weiter vorsichtig und halten sich an die Hygieneregeln (regelmäßiges Händewaschen, Lüften, etc.).

 

UPDATE 10. JANUAR 2022:

Bei uns gilt weiterhin die 3G-Regel

Geimpft, genesen, getestet: In unseren Standorten gilt mit wenigen Ausnahmen die 3G-Regel.

Im Falle eines Nachweises durch Testung darf das Testergenis nicht älter als 24 Stunden (Schnelltest/Bürgertest) bzw. 48 Stunden (PCR-Test) sein. Bitte nutzen Sie dafür die öffentlichen Teststationen und bringen Sie Ihren Testnachweis (digital oder Papier) sowie Personalausweis mit. Einzelabsprachen für beaufsichtigte Selbsttests vor Ort sind in Ausnahmefällen möglich. Bitte sprechen Sie dafür Ihre zuständigen DAA-Mitarbeiter*innen an.

Sie interessieren sich für eine Umschulung oder Weiterbildung? Kostenlose Beratungsgespräche können vor Ort, telefonisch oder virtuell durchgeführt werden. Nutzen Sie einfach unser Online-Terminbuchungstool.

 

UPDATE 27. MAI 2021:

Schrittweise Rückkehr zu mehr Präsenz-Angeboten

Liebe Teilnehmer*innen und Interessierte, liebe Geschäfts- und Kooperationspartner*innen,

es gibt endlich gute Nachrichten für uns! Die über die Pfingstzeit überarbeitete Landesverordnung in Hamburg erlaubt uns wieder vermehrt in die Präsenz zurückzukehren. 

Das Wichtigste zuerst:

  • Wir werden ab dem 31. Mai 2021 Schritt für Schritt wieder mehr Teilnehmende bei uns begrüßen können. 
  • Natürlich gelten die bekannten Abstands- und Hygieneregeln weiter. 
  • Leider können aufgrund der Abstandsregeln nicht alle Kurse gleichzeitig zurückkehren. Daher melden sich Ihre DAA-Ansprechpartner*innen bei Ihnen, wie es für Sie weitergeht.
  • Wichtiger Baustein ist weiter die alternative Durchführung.
     

Hygieneregeln & Testkonzept

  • Besonders in geschlossenen Räumen gilt weiter die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske – auch im Unterricht, auch für Lehrkräfte. 
  • Flächendeckend werden wir auf die Luca-App zur digitalen Kontaktverfolgung zurückgreifen. Bitte checken Sie sich ein!
  • Zusätzlich sind negative Test-Nachweise für unsere Teilnehmer*innen verpflichtend. Bei Fragen, etwa zum nächsten öffentlichen Testzentrum, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständigen DAA-Mitarbeiter*innen.
  • Beratungsgespräche sind weiter ohne Testnachweis möglich. Vereinbaren Sie einfach einen Termin im Standort Ihrer Wahl: hier klicken

 

UPDATE 30. MÄRZ 2021:

Corona-Maßnahmen der DAA Hamburg bleiben unverändert

In Hamburg bringt die neue Verordnung zunächst keine neuen Regelungen für unsere Kundencenter.

 

UPDATE 24. MÄRZ 2021:

Corona-Maßnahmen der DAA Hamburg bleiben unverändert

Wir bitten noch um etwas Geduld, bis wir verbindliche Aussagen treffen können, wie es für unsere Standorte in Hamburg weitergeht. Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher hat angekündigt, dass bis Freitag eine neue Verordnung für die Hansestadt erarbeitet werden soll.

 

UPDATE 12. MÄRZ 2021:

Corona-Maßnahmen bis 22. März 2021 verlängert

Bund und Länder haben sich auf eine Verlängerung der Corona-Maßnahmen mit stufenweisen Lockerungen verständigt. Für unsere Hamburger Standorte bleiben die bisherigen Maßnahmen (s. Update vom 12.01.2021) voraussichtl. bis mindestens zum 22. März 2021 bestehen. Wir informieren Sie auf dieser Seite, sobald sich Änderungen für uns ergeben.
 

UPDATE 12. FEBRUAR 2021:

Corona-Maßnahmen bis zum 7. März 2021 - Aktuelle Eindämmungsverordnung

Bund und Länder haben sich auf eine Verlängerung der bisherigen Corona-Maßnahmen bis zum 7. März 2021 verständigt. Für die Angebote der DAA Hamburg gilt laut aktualisierter Eindämmungsverordnung:

„Die Angebote sind grundsätzlich als Fernunterricht durchzuführen. Präsenzlehrveranstaltungen der beruflichen Qualifizierung oder Fortbildung einschließlich der Sprach-, Integrations-, Berufssprach- und Erstorientierungskurse sind nur zulässig, soweit dies zur Erreichung der Ausbildungs- oder Lernziele zwingend erforderlich ist; dies gilt insbesondere für Prüfungen.“ (Vgl. Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt, S. 27. Punkt 15.1.2)

Sie fragen sich, wie es für Sie weitergeht?

Um für die nötige Klarheit zu sorgen, haben wir alle Angebote einzeln unten aufgelistet. Bei Rückfragen wenden Sie sich jederzeit an Ihr Kundencenter: hier klicken

Berufliche Weiterbildung & Umschulung:

  • Unsere Angebote der beruflichen Weiterbildung werden wie bisher in alternativer Form durchgeführt. Sollten Sie auf Einzelarbeitsplätze in den Räumen der DAA angewiesen sein, ist dies in absoluten Einzelfällen nach Absprache möglich.

Vergabemaßnahmen:

  • Unsere Angebote auf der Grundlage von Vergabeverfahren werden wie bisher in alternativer Form durchgeführt. Beratungen 1:1 sind in Einzelfällen begründet möglich, sollten aber wenn möglich im Freien erfolgen.

Integrationskurse:

  • Unsere Integrationskurse werden unterbrochen, sofern sie nicht alternativ durchgeführt werden können. 

Berufsbezogene Sprachförderung:

  • Unsere BSF-Kurse werden unterbrochen, sofern sie nicht alternativ durchgeführt werden können. 

Berufsbezogenes Sprachcoaching:

  • Unsere berufsbezogenen Sprachcoachings im 1:1-Format können unter strengen Hygieneregeln in Präsenz weitergeführt werden, um das Ziel des Bestehens der telc-Prüfung nicht zu gefährden. 

Einzelcoachings:

  • Unsere Einzelcoaching-Angebote können unter strengen Hygieneregeln in Präsenz weitergeführt werden, wenn dies erforderlich ist, um die Aktivierung der Teilnehmenden als Maßnahmeziel nicht zu gefährden. Die Möglichkeit von Treffen im Freien ist zu prüfen.

AVGS- Kleingruppenangebote:

  • Unser aktivierendes Kleingruppenangebot mit berufssprachlichem und sozialintegrativen Schwerpunkt „NO(N)STOP“ kann unter strengen Hygieneregeln in Präsenz weitergeführt werden, wenn dies erforderlich ist, um die Aktivierung der Teilnehmenden als Maßnahmeziel nicht zu gefährden. 
  • Unser aktivierendes Kleingruppenangebot mit berufssprachlichem Schwerpunkt „Deutschwerk“ kann unter strengen Hygieneregeln in Präsenz weitergeführt werden, um das Bestehen einer telc-Prüfung als Maßnahmeziel nicht zu gefährden. 

Beratungsgespräche:

  • Beratungsgespräche sind nach vorheriger Terminvereinbarung weiter möglich.
  • Wir führen alle Beratungen vor Ort, online oder per Telefon durch. 

Sicherzustellen ist wie bisher die strikte Anwendung des Hygienekonzepts, insbesondere der Mindestabstand von 1,50m, regelmäßiges Lüften alle 20 Minuten, zusätzlich das durchgehende Tragen einer FFP2-Maske und keine gemeinsame Nutzung von Arbeitsmitteln.
 

UPDATE 8. JANUAR 2021:

Verlängerung bestehender Einschränkungen

Der aktuelle Bund-Länder-Beschluss sieht vor, dass alle bis zum 10. Januar 2021 befristeten Maßnahmen bis zum 31. Januar 2021 verlängert werden. Die DAA Hamburg fällt als Bildungsträger grundsätzlich nicht unter die angeordnete Schließung von Schulen und Universitäten, weshalb unsere Kursangebote in Hamburg weiterhin in den DAA-Räumlichkeiten stattfinden dürfen. Da, wo es möglich ist, setzen wir den Untericht in Alternativ-Form fort. Das gilt beispielsweise für Teilnehmer*innen unserer Umschulungen und Weiterbildungen sowie Vergabemaßnahmen. 

Für Fragen und Beratungen stehen die Mitarbeiter*innen an allen Standorten virtuell, per Telefon oder vor Ort zur Verfügung. Zum Schutze der Gesundheit gelten weiterhin die strikten Regeln des DAA-Hygienekonzepts. Wer sich für eine Weiterbildung oder Umschulung interessiert und eine Erstberatung wünscht, kann online einen individuellen Termin buchen.

Links zur Online-Terminvereinbarung:

 

UPDATE 13. DEZEMBER 2020:

+++ Lockdown oder nicht? +++

Am 13. Dezember 2020 wurde bundesweit ein weitgehender „Lockdown“ beschlossen.

Wichtig: Aktuell gehen wir davon aus, dass unsere Standorte geöffnet bleiben. So sagte die Hamburger Sozialsenatorin, Melanie Leonhard:
„Die beruflichen Weiterbildungen und Qualifizierungen, die im Regiebereich der Arbeitsmarktpolitik liegen, also Jobcenter, Arbeitsagentur, Umschulung, laufen weiter, nach den Maßgaben die wir an Hygienekonzepte in diesen Bereichen haben. Das behandeln wir so wie Berufstätigkeit.“

Wir gehen also zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass alle unsere Angebote zunächst auch über den Mittwoch hinaus weitergehen. Wir werden bis dahin die Planungen in die Richtung fortsetzen, ab dem 16. Dezember möglichst viel in Distanzformaten umsetzen zu können. Vom BAMF gibt es, ähnlich wie von Seiten der Bundesagentur für Arbeit, noch keine Stellungnahmen. 

Am Montag, den 14. Dezember und Dienstag, den 15. Dezember finden unsere Angebote wie gewohnt statt. Wir bitten Sie, eine Maske zu tragen – auch im Unterricht.

Für Rückfragen stehen die DAA-Mitarbeiter*innen in Ihrem Kundencentrum gerne zur Verfügung.

Bitte informieren Sie sich regelmäßig über diese Seite oder folgen Sie uns bei Facebook für offizielle Informationen.

 

UPDATE 2. NOVEMBER 2020:

Warum herrscht bei uns keine Maskenpflicht im Unterricht, obwohl es in anderen Schulen Pflicht ist?

Natürlich können unsere Teilnehmer*innen nach Bedarf im Unterricht ihre Maske tragen. Wir empfehlen es sogar. Vorgeschrieben seitens der Politik und laut Hamburger Verordnung ist es für uns derzeit nicht. Natürlich haben wir ausreichend Abstand und Trennscheiben, wo dies notwendig ist. Das ist anders, als an allgemeinbildenden Schulen.
 

UPDATE 27. OKTOBER 2020:

Sind die Kundencentren weiterhin geöffnet?

Ja! Alle unsere Kundencentren bleiben weiterhin für den Publikumsverkehr und Unterrichte geöffnet. Zum Schutze der Gesundheit unserer Teilnehmer*innen und Mitarbeiter*innen hat die DAA ein Hygienekonzept entwickelt, das in unseren Kundencentren strikt eingehalten wird. Dazu gehört das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, das Einhalten der Hygieneregeln und des Abstands. Mehrmals täglich nehmen wir eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vor. Zusätzlich kommen mobile Spuckschutzwände oder Theken-Spuckschutz zum Einsatz. 

Besteht eine Maskenpflicht im Unterricht?

Natürlich dürfen und sollten Teilnehmer*innen ihre Masken tragen, wenn Sie es möchten. Eine Maskenpflicht im Unterricht selbst besteht bei uns aktuell nicht. In sämtlichen öffentlichen Räumlichkeiten der Kundencentren bitten wir Sie jedoch, sich weiterhin strikt an die Maskenpflicht zu halten. 

Wie werden die schulischen Räumlichkeiten der DAA gelüftet?

Mehrmals täglich ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. Das gilt insbesondere in den Pausen, soll aber auch durch eine Unterbrechung des Unterrichts alle 20 Minuten geschehen. Eine Kipplüftung ist nicht so wirkungsvoll wie eine umfassende Stoßlüftung. 

Finden weiterhin Beratungsgespräche vor Ort statt?

Ja, mit Abstand. Damit wir uns vorbereiten können und Warteschlagen vermeiden, bitten wir Sie, online einen kostenlosen Termin auf unseren Webseiten zu vereinbaren. Wir freuen uns auf Sie!

Was ist, wenn das Kundencenter plötzlich geschlossen wird. Wird mein Unterricht dann alternativ durchgeführt?

Ja, für fast alle unsere Angebote ist eine alternative Durchführungsmöglichkeit gesichert und die DAA-Mitarbeiter*innen sind entsprechend geschult. Im Bereich Umschulung, Weiterbildung, in unseren Prüfungsvorbereitungskursen, als auch im Vergabe-Bereich sind wir bereits erprobt und viele unserer Angebote sind auch entsprechend zertifiziert.

Starten alle Bildungsangebote (z.B. Umschulung im Dezember)?

Ja, eine Startgarantie ist gegeben. 
 

UPDATE 15. MAI 2020:

Wiederaufnahme des Sprachbereichs

Gemäß Trägerrundschreiben des BAMF vom 14. Mai 2020 dürfen wir unter landesrechtlichen Vorgaben und geltenden Hygienebedingungen unsere Integrations- und Berufssprachkurse stufenweise wieder starten. Die Abstimmung über neu startende Kurse der DAA Hamburg erfolgt in den nächsten Wochen individuell je Kundencenter. Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Priorität haben jene Kurse, die nur noch eine kurze Restlaufzeit bis zu den Prüfungen haben, damit unsere Teilnehmer*innen diese Kurse abschließen können. Prüfungen dürfen ab Mitte Juni wieder stattfinden. 
In diesem Fall kontaktieren wir Sie telefonisch oder per E-Mail. 

Um das Sprachniveau zu festigen, empfehlen wir Angebote wie NO(N)STOP oder Deutschwerk. Diese können mit einer geringerer Personanzahl durchgeführt werden, somit können in unseren Räumen die Abstandsregeln gewahrt werden. Sprechen Sie bitte unsere Kolleg*innen an, um mehr darüber zu erfahren:                                                                                                                  

  • Überbrückungsangebot: NO(N)STOP
  • Vorbereitendes Angebot auf einen Berufssprachkurs: Deutschwerk
     

UPDATE 7. MAI 2020:

+++ Herzlich willkommen zurück +++

Liebe Teilnehmer*innen und Interessierte,

endlich hat das Warten ein Ende und wir dürfen Sie wieder in unseren Räumlichkeiten empfangen.

Die Lockerungen der Stadt Hamburg sehen vor, dass wir den Präsenzunterricht unter Auflagen wiederaufnehmen dürfen. Die Standorte der DAA Hamburg öffnen schrittweise ab kommenden Montag, den 11. Mai 2020.

Wir sind dabei die strengen Hygienevorschriften verantwortungsvoll umzusetzen, damit Ihre Fort- oder Weiterbildung unter bestmöglichen Bedingungen stattfinden kann.

Wir setzen uns schnellstmöglich persönlich via E-Mail oder Telefon mit Ihnen in Verbindung, um einen reibungslosen Start zu ermöglichen. Sie erhalten dann die Einladung zu Ihrem persönlichen Starttermin. Individuelle Rückfragen richten Sie bitte an Ihr Kundencenter.

Informationen für Teilnehmer*innen

Leider müssen die Küchen noch geschlossen bleiben. Bitte bringen Sie sich ausreichend Essen und Trinken mit. Denken Sie bitte auch daran, Ihren Mundschutz mitzubringen.

Wenn Sie ab Montag wieder bei uns sind, beachten Sie bitte unsere Hygiene- und Schutzregeln. Diese erhalten Sie von uns am Montag zur Unterschrift. Informieren Sie sich auch vorab hier über unsere Hygiene-Auflagen: www.daa-hamburg.de/hygiene 

Informationen für Interessierte

Beratungen sind ab Montag, 11. Mai 2020 wieder vor Ort möglich – buchen Sie bitte vorab einen Termin. Selbstverständlich sind wir auch weiterhin per Telefon zu erreichen.

Links zur Online-Terminvereinbarung:

Start der Kurse zur beruflichen Qualifizierung

UPDATE 5. MAI 2020:

Wir freuen uns Ihnen mitzuteilen, dass wir als Bildungseinrichtung laut Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz ab sofort Kurse zu Zwecken beruflicher Qualifizierung unter Auflagen wieder durchführen dürfen.

Die Gesundheit unserer Mitarbeiter*innen und Teilnehmer*innen hat für uns oberste Priorität. Um verantwortungsvoll wieder zu starten, planen wir frühestens eine schrittweise Öffnung unserer Kundencenter ab dem 11. Mai 2020. Wir setzen uns schnellstmöglich persönlich via E-Mail oder Telefon mit Ihnen in Verbindung. Bitte haben Sie Geduld hinsichtlich der Fortführung Ihres Kurses oder der Maßnahme. Bitte kommen Sie nicht einfach zu Ihrem Standort.

Individuelle Rückfragen richten Sie bitte an Ihr Kundencenter:

  • info.billstedt[at]daa.de
  • info.harburg[at]daa.de
  • info.barmbek[at]daa.de
  • info.altona[at]daa.de
  • info.bergedorf[at]daa.de
     

UPDATE 27. APRIL 2020:

Verschiebung des Umschulungsstarts auf den 1. Juli 2020

Um Ihnen als unsere zukünftigen Teilnehmer*innen bei der Organisation und Vorbereitung Ihrer Umschulung bestmöglich beratend zur Seite zu stehen, haben wir uns entschieden, den Umschulungsstart der U30 in Hamburg auf den 1. Juli 2020 zu verschieben. Neu: Die Laufzeit der Teilzeit-Umschulung wird verkürzt auf 24 Monate (34 Std./Woche). Gerne stehen wir für individuelle Fragen zur Verfügung und besprechen mit Ihnen gemeinsam die nächsten Schritte (wie etwa zeitliche Gliederung, Erhalt des Bildungsgutscheins, Kitagutschein, Fahrgeldantrag, etc.). Für einen erfolgreichen Umschulungsstart im Sommer 2020!

Ansprechpartnerin: anne.carstensen@daa.de

UPDATE 24. APRIL 2020:

Ausbildungsbegleitung Corona-Special

Geschlossene Berufsschulen und Betriebe, verschobene Prüfungen, wenig Möglichkeiten, sich richtig vorzubereiten – wir wissen, dass die Corona-Krise in diesem Jahr auch auf Auszubildende große Auswirkungen hat. Gemeinsam mit unseren prüfungserprobten Dozent*innen haben wir ein virtuelles Angebot für Auszubildende in kaufmännischen Berufen erarbeitet, das sie trotz Corona gut auf ihre Abschlussprüfungen vorbereitet. 

Unser Angebot: 

  • Standard-Prüfungsvorbereitungskurse | Wir bereiten Auszubildende je nach Berufsbild auf die Abschlussprüfung vor.
  • Intensiv-Crashkurse für die Prüfung | Themenbezogen schließen wir die Lücken direkt vor der Prüfung. 
  • Ausbildungsbegleitung | Wiederholung einzelner Fächer analog zur Ausbildung. 
  • Einzelunterricht | Wir unterstützen Auszubildende individuell zu allen kaufmännischen Themen.

Fragen und Anmeldung per E-Mail an claudia.wildner@daa.de.

Mehr Infos: https://daa-hamburg.de/angebote/pruefungsvorbereitung


UPDATE 20. APRIL 2020:

Start von Online-Kursen für Sprachkursteilnemer*innen

Wir haben unsere ersten Online-Kurse für Sprachkursteilnehmer*innen gestartet. Eine Anmeldung ist weiterhin möglich. Bitte senden Sie dafür Ihre aktuellen Kontaktdaten (Telefon, E-Mail-Adresse) an Ihr Kundencenter und laden Sie auch Ihre Schulkamerad*innen ein. Wir klären gern individuell, welches Online-Angebot für Sie in Frage kommt.

  • info.billstedt[at]daa.de
  • info.harburg[at]daa.de
  • info.barmbek[at]daa.de
  • info.altona[at]daa.de
  • info.bergedorf[at]daa.de 


UPDATE 16. APRIL 2020:

Ab 4. Mai 2020 sollen Schulen wieder schrittweise öffnen. Was heißt das für uns als Bildungseinrichtung? 

Noch sind keine Lockerungen für uns sichtbar. Wir arbeiten aber bereits im Hintergrund an einem Hygienekonzept, sodass wir bei Wiederöffnung bestmöglich für die Gesundheit unserer Teilnehmer*innen und Mitarbeiter*innen vorbereitet sind. Auf dieser Seite informieren wir Sie, sobald es für uns eine Entscheidung gibt.
 

UPDATE 03. APRIL 2020:

Neuigkeiten für den Sprachbereich

Liebe Sprachkursteilnehmer*innen,

im Moment sind die Standorte der DAA Hamburg geschlossen und wir möchten mit dem Unterricht online weitermachen. Deswegen möchten wir Sie gerne kontaktieren. Bitte senden Sie Ihre aktuellen Kontaktdaten (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Telefon) an Ihr Kundencenter. Vielen Dank!

UPDATE 01. APRIL 2020:

Ich interessiere mich für ein Bildungsangebot der DAA Hamburg. Kann ich aktuell starten?

Ja. In Absprache mit der Agentur für Arbeit und den Fachkundigen Stellen führen wir die meisten unserer Angebote temporär online bzw. telefonisch weiter. Gerne unterstützen wir Sie beim Antrag Ihrer entsprechenden Förderung auf elektronischem Wege, sodass Sie keine Zeit verlieren. Die Erstberatung zu unserem Weiterbildungsangebot ist nach wie vor telefonisch und per E-Mail sichergestellt. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!

Umstellung von Maßnahmen und laufenden Kurse auf alternative Methoden

Liebe Teilnehmer*innen, wir freuen uns, Ihnen mitzuteilen, dass wir fast alle unsere Maßnahmen und laufenden Kurse so umstellen können, dass eine Betreuung ohne persönlichen Kontakt und mit alternativen Methoden möglich ist.

Um diese temporäre Umstellung zu ermöglichen, werden Sie in diesen Tagen von Ihren DAA-Ansprechpartner*innen telefonisch kontaktiert, denn wir möchten sicherstellen, dass Sie alle technisch und organisatorisch die Möglichkeit haben, von zu Hause aus an der Fortführung Ihrer Maßnahme oder Ihres Kurses teilzunehmen. 


UPDATE 27. MÄRZ 2020:

IHK-Prüfungen

Die Handelskammer Hamburg verschiebt die für April und Mai geplanten schriftlichen Azubi-Abschlussprüfungen in den Sommer 2020. Bis einschließlich Mai finden auch keine Weiterbildungsprüfungen statt. Diese werden zwischen Juni und August nachgeholt. Darauf haben sich die Industrie- und Handelskammern (IHKs) bundesweit verständigt.

Die schriftlichen Ausbildungsprüfungen werden nach jetzigem Stand in der Zeit vom 16. bis zum 19. Juni 2020 nachgeholt. Die industriell-technischen Prüfungen sollen demnach am 16. und 17. Juni 2020 und die kaufmännischen am 18. und 19. Juni 2020 stattfinden. Prüfungsteilnehmer*innen, die im Frühjahr 2020 für die Abschlussprüfung Teil 1 angemeldet waren, können ihre Prüfung im Herbst 2020 nachholen. Genauere Informationen zu den Aus- und Weiterbildungsprüfungen wird die Handelskammer Hamburg zeitnah auf ihrer Webseite bereitstellen. 

 *Umschüler*innen, die im Frühjahr 2020 für die Abschlussprüfung Teil 1 angemeldet waren, können ihre Prüfung voraussichtlich am 15. Juni 2020 nachholen.
 

UPDATE 26. MÄRZ 2020:

Wiederaufnahme unseres Weiterbildungangebots im MWS

Liebe MWS-Teilnehmer*innen, wir freuen uns, Ihnen mitzuteilen, dass wir unser Weiterbildungangebot im MWS in Absprache mit der Agentur für Arbeit und den Fachkundigen Stellen ab sofort so umstellen können, dass eine Betreuung ohne persönlichen Kontakt und mit alternativen Methoden möglich ist. Um diese temporäre Umstellung zu ermöglichen, werden Sie zeitnah von Ihren Lernberater*innen telefonisch kontaktiert, denn wir möchten natürlich sicherstellen, dass Sie alle technisch und organisatorisch die Möglichkeit haben, von zu Hause aus an der Fortführung Ihrer Weiterbildung teilzunehmen. 

Am 26. und 27. März 2020 steht Ihnen unser Online-Seminar-Raum jeweils von 10-12 Uhr offen, um diesen zu testen. Ab Montag, 30. März 2020 wird dieser regelmäßig geöffnet sein. Die Lernberater*innen der DAA Hamburg freuen sich auf Sie und stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung. Mehr Infos: www.daa-hamburg.de/meinedaa 

 

UPDATE 20. MÄRZ 2020:

Wir sind weiterhin für Sie da!

Liebe Teilnehmer*innen, auch wenn eine persönliche Lernberatung aufgrund der Schließung unserer Standorte aktuell nicht möglich ist, wollen wir Ihnen die Möglichkeit geben, sich auszutauschen und inhaltlich am Ball zu bleiben.

Über einen Link können Sie Zugang zu unserem virtuellen Meetingraum erlangen, der an bestimmten Zeiten geöffnet ist. Auf dieser Seite aktualisieren wir laufend die Termine: www.daa-hamburg.de/meinedaa

Dort ist ebenfalls ein Tutorial zu finden, das ein paar Grundregeln im Umgang mit der Software Adobe Connect erklärt, die wir für diese Art von Web-Konferenzen einsetzen. Moderiert werden die Treffen durch Mitarbeiter*innen der DAA Hamburg.

Aktuelle Teilnehmer*innen aus unserer Umschulung, aus dem MWS und unseren Prüfungsvorbereitungskursen erhalten den Link zum Meeting-Raum jeweils per E-Mail.

Sprachkursteilnehmer*innen haben in der Facebook-Gruppe die Möglichkeit, ihr Deutsch weiter zu verbessern. Zwei Sprachdozenten der DAA Hamburg geben Ihnen fachkundiges Feedback.

Ich interessiere mich für eine Weiterbildung und/oder Umschulung. Wie kann ich mich trotz der Standortschließungen informieren?

Die Beratung zur Umschulung/Weiterbildung ist nach wie vor telefonisch und per E-Mail sichergestellt. Wir freuen, von Ihnen zu hören!

 

UPDATE 18. MÄRZ 2020:

Aktuelle Informationen der Agentur für Arbeit Hamburg

  • Kund*innen von Jobcenter oder Agentur für Arbeit bleiben bei einer Corona-bedingten Unterbrechung oder einem Abbruch der Maßnahme finanziell abgesichert.
  • Die laufende Leistungszahlung wird weiterhin gewährt.
  • Dies gilt sowohl für Maßnahmeunterbrechungen/-abbrüche durch den Träger als auch individuell begründete Unterbrechungen/Abbrüche.
  • Eine persönliche Vorsprache von Kund*innen in einer Dienststelle des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit ist nicht erforderlich und nicht wünschenswert.
  • Betroffene Kund*innen werden zeitnah durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter schriftlich kontaktiert.

 

UPDATE 15. MÄRZ 2020, 19.00 Uhr:

DAA Standorte in Hamburg schließen zunächst bis zum 30. April 2020

Aufgrund der Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus in Hamburg müssen wir unsere Kursangebote zunächst bis zum 30. April 2020 einstellen und alle Standorte in Hamburg schließen.

Bitte informieren Sie sich regelmäßig darüber, wann Ihr DAA-Standort wieder öffnen wird. Diese Information erfolgt über diese Seite (www.daa-hamburg.de/coronavirus). Für Fragen stehen wir Ihnen 

  • montags bis donnerstags 8:00 bis 16:30 Uhr
    sowie
  • freitags 8:00 bis 15:30 Uhr

unter: 040 251529-0 zur Verfügung.

Wo kann ich mich sonst noch informieren?

Für Teilnehmer*innen haben wir eigene Facebook-Gruppen gegründet.

Melden Sie sich zudem für den DAA Hamburg-Newsletter an und erhalten Sie Informationen per E-Mail.

Beachten Sie auch die Informationen unter https://www.arbeitsagentur.de/corona-virus-aktuelle-informationen

Muss ich meine Agentur für Arbeit oder mein Jobcenter bei einer Schließung der Maßnahme bei der DAA kontaktieren?

Nein, dies erfolgt durch die DAA. Die DAA informiert Sie auch über die Beendigung der Schließung auf dieser Website. Nach Beendigung der Schließung ist Ihre Teilnahme wieder erforderlich. Bei Bedarf erhalten Sie zeitnah weitere Informationen durch die DAA oder Ihre zuständige Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter.

Bekomme ich für den Zeitraum der Schließung weiterhin meine Leistungen?       

Die Leistungen zum Lebensunterhalt werden Ihnen auch während der Schließung weiterhin gewährt. Teilnehmerbezogene Kosten (z.B. Kinderbetreuungskosten, Fahrtkosten) werden weiterhin gewährt, sofern sie Ihnen auch während der Schließzeiten entstehen (z.B. bereits beschaffte Monatsfahrkarte).

Ich befinde mich im Rahmen meiner Umschulung im Praktikumsbetrieb. Muss ich abbrechen? 

Nein, sofern Sie sich gerade im Praktikum befinden, verbleiben Sie bitte dort bzw. halten Sie bitte direkt Rücksprache mit Ihrem Vorgesetzten. Rückfragen zu Ihrer Umschulung nehmen wir gerne telefonisch an den DAA-Standorten entgegen. 

Infektionsverdacht bei Ihnen selbst oder einem Bekannten – was soll ich tun?

Teilnehmer*innen müssen zwingend mit der DAA Rücksprache halten. Im Fall, dass Sie Kontakt zu Infizierten/möglichen Infizierten hatten, informieren Sie bitte Ihren zuständigen DAA-Standort vor Ort.

Weiterhin sollten Sie Vorkehrungen treffen, andere vor einer möglichen Übertragung zu schützen. Dazu gehört auch, möglichst nicht die DAA-Standorte und/oder Hausarztpraxis aufzusuchen und sich dort inmitten anderer Teilnehmer*innen / Wartenden aufzuhalten.

Für ärztlichen Rat wird empfohlen, die Hausarztpraxis zuvor anzurufen und die Situation mit Arzt, Ärztin oder Personal zu besprechen und sich hinsichtlich des weiteren Vorgehens beraten zu lassen. Daneben können Sie sich auch an das für Ihre Region zuständige Gesundheitsamt wenden. Auch das Robert Koch-Institut bietet als Hilfe ein Online-Tool an, in dem über die Postleitzahl deutschlandweit lokale und regionale Ansprechstellen aufgeführt werden. www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html 

Was ist, wenn ich nachgewiesen mit dem Coronavirus infiziert bin?

In diesem Fall sollten Sie in jedem Fall Rücksprache mit den Behörden (insb. Gesundheitsamt) und der DAA halten. Neben der eigenen Genesung sollten Sie darauf achten, dass Sie einen schriftlichen Nachweis über die Erkrankung erhalten (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, vorzugsweise ein Beschäftigungsverbot nach § 31 IfSG). Auf keinen Fall dürften Sie weiter in der Öffentlichkeit unterwegs sein/an DAA-Bildungsmaßnahmen teilnehmen.

Wichtige Information zu den BAMF-Kursen

Wir folgen der dringenden Empfehlung des BAMF und unterbrechen die Integrations- und Berufssprachkurse an den DAA-Standorten in Hamburg für die nächsten 14 Tage – zunächst bis 30. März 2020. Neu startende Kurse werden verschoben.

Was ist mit allen anderen Kursen?

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen werden von Behörden und Institutionen stündlich neue Entscheidungen zur weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 bekanntgegeben. Wir dürfen unsere Maßnahmen nur aufgrund behördlicher Anordnung der regionalen Gesundheitsämter oder der Kostenträger unterbrechen. Aktuell ist es weiter so, dass alle DAA-Kundencenter ab Montag geöffnet sein werden und die Angebote stattfinden. Ausgenommen sind die Beruforientierungen „Zukunft jetzt“ und „Werkstatttage“ im Auftrag der BOSO-Servicestelle und auf Empfehlung des BAMF die Integrations- und BSF-Kurse. Wir stehen im engen Austausch mit unseren Experten und allen Behörden und informieren Sie über weitere Entwicklungen. Bitte haben Sie bis dahin Geduld.

Wie kann ich die DAA Hamburg erreichen?

Um unseren Teilnehmer*innen und Interessierten in diesen Tagen bestmöglich beratend zu Seite zu stehen, haben wir eine einmalige telefonische Sprechstunde am Sonntag, 15. März 2020 von 16 bis 18 Uhr eingerichtet. 

Sie erreichen uns:

  • 040 251529-0 (Zentral)
  • 040 320047-43 (Hamburg-Harburg)

Ansonsten gelten die regulären Öffnungszeiten der jeweiligen Kundencenter.

Laufen die Kurse ganz normal weiter?

Hamburg hat, wie bereits erwartet wurde, alle öffentlichen Schulen und Kitas geschlossen. Aktuell ist es weiter so, dass alle DAA-Kundencenter ab Montag geöffnet sein werden und die Angebote stattfinden. Ausgenommen sind nur die Beruforientierungen „Zukunft jetzt“ und „Werkstatttage“ im Auftrag der BOSO-Servicestelle, da hier die Schulschließungen greifen. Bis jetzt haben weder die Bundesagentur für Arbeit oder das BAMF als große Auftraggeber die Kursangebote unterbrechen lassen. Rechtlich und wirtschaftlich ist es aber für die DAA GmbH wichtig, sich an dieser Stelle gut abzustimmen, um die Nachteile für Kund*innen und Mitarbeiter*innen möglichst überschaubar zu halten. Parallel arbeiten wir für unsere Teilnehmer*innen aus Umschulung und dem Modularem Weiterbildungssystem an einer optionalen vorübergehenden Home-Office-Lösung, um mit diesen überraschenden Entwicklungen umzugehen. Wir werden eine Betreuung über unsere Lernberater*innen in einem dauerhaften Online-Meetingraum sicherstellen und arbeiten derzeit an einer technischen Lösung. Die DAA Hamburg wird unterstützen, wo immer dies möglich ist. Gleichzeitig bitten wir unsere Teilnehmer*innen und Auftraggeber um Geduld und Nachsicht, wenn durch die aktuelle Lage Prozesse langsamer oder weniger perfekt ablaufen, als Sie es gewohnt sind!

Ich bin Mitarbeiter*in und kann für meine Kinder keine Betreuung gewährleisten. Und jetzt?

Besonders akut betroffen sind natürlich Mütter und Väter, deren Kinder aktuell nicht in Schulen und Kindergärten betreut werden können. Hier können die Mitarbeiter*innen in Absprache mit den Kundencenterleitungen als erste Maßnahmen

  • Homeoffice wahrnehmen, wo dies möglich ist (viele Regelungen sind im Vorfeld getroffen worden)
  • die Kinder mit zur Arbeit nehmen (viele Kolleginnen haben sich hier schon zusammengetan)
  • in unlösbaren Situationen die Regelungen des § 12 I c der Anstellungsbedingungen wahrnehmen, nach denen in solchen Fällen bis zu 5 Tagen bezahlte Freistellung gewährt werden.

Hamburg schließt Schulen und Kitas ab Montag. Und die DAA?

Für die DAA gibt es bisher keine solche Verfügung, unsere Unterrichte finden (Stand jetzt) statt.

Was soll ich tun, wenn die Schulen/Kitas geschlossen werden und damit meine Kinderbetreuung ausfällt?

Kund*innen im MWS und der Umschulung, die wegen Ausfall der Kinderbetreuung oder Einschränkungen durch eigene Quarantäne nicht am Unterricht in der DAA teilnehmen können, können bis auf Weiteres von zu Hause arbeiten oder sich krankschreiben lassen. Damit gelten Fehlzeiten als entschuldigt. Diese Regelung gilt zunächst, bis die Kommunikation mit den Kostenträgern andere Regelungen erfordert. Aktuelle Informationen sind grundsätzlich auf unserer Facebook- und unserer Website zu finden.

Was passiert, wenn mein DAA-Standort schließen muss?

Wenn es sich um eine behördliche Anordnung handelt und alle Mitarbeiter*innen und Teilnehmer*innen unter Quarantäne gestellt werden, können Sie vor Ort nicht mehr teilnehmen. Wenn ein behördliches Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird, sind die Fehlzeiten selbstverständlich entschuldigt. Bitte informieren Sie sich in diesem Fall regelmäßig darüber, wann Ihr DAA-Standort wieder öffnen wird.

Was sind die Symptome der Erkrankung?

Die Symptome ähneln denen einer Erkältung, also etwa Kratzen im Hals und erhöhte Temperatur, allgemeines Unwohlsein. Zum Teil treten Durchfälle auf. Schnupfen wird vergleichsweise eher selten beobachtet. Bei schweren Verläufen mit massiver Virusvermehrung in den unteren Atemwegen kann Atemnot auftreten.

Wie schützt man sich persönlich am besten vor einer Coronavirus-Infektion?

Regelmäßiges gründliches Händewaschen mit Seife, möglichst mehr als 1,50 Meter Abstand halten von Infizierten oder möglicherweise Infizierten, Vermeiden des Berührens von Mund, Nase und Augen mit den Händen gelten als wichtigste und effektivste Vorkehrungen (beachten Sie bitte auch die Aushänge am Standort!).

Infektionsverdacht bei Ihnen selbst oder einem Bekannten – was soll ich tun?

→ Informieren Sie die DAA

Teilnehmer*innen müssen zwingend mit der DAA Rücksprache halten und dürfen nicht einfach so zuhause bleiben. Im Fall, dass Sie Kontakt zu Infizierten/möglichen Infizierten hatten, informieren Sie bitte zunächst telefonisch Ihren zuständigen DAA-Standort vor Ort.

Die DAA wird dann das weitere Vorgehen im Einzelfall mit Ihnen, dem jeweiligen Kostenträger (bspw. Agentur für Arbeit, Jobcenter, BAMF) und den Gesundheitsbehörden klären.

Nachweis
In jedem Fall ist ein Nachweis für eventuelle Abwesenheits-/Fehlzeiten erforderlich (bspw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder behördliche Anordnung). Nur so können Fehlzeiten und ggf. Gehaltszahlungen verwaltet werden und weiterlaufen.

Prävention
Weiterhin sollten Sie Vorkehrungen treffen, andere vor einer möglichen Übertragung zu schützen. Dazu gehört auch, möglichst nicht die DAA-Standorte und/oder Hausarztpraxis aufzusuchen und sich dort inmitten anderer Teilnehmer*innen / Wartenden aufzuhalten. Für ärztlichen Rat wird empfohlen, die Hausarztpraxis zuvor anzurufen und die Situation mit Arzt, Ärztin oder Personal zu besprechen und sich hinsichtlich des weiteren Vorgehens beraten zu lassen. Daneben können Sie sich auch an das für Ihre Region zuständige Gesundheitsamt wenden. Auch das Robert Koch-Institut bietet als Hilfe ein Online-Tool an, in dem über die Postleitzahl deutschlandweit lokale und regionale Ansprechstellen aufgeführt werden.

tools.rki.de/PLZTool/ 

Was ist, wenn ich nachgewiesen mit dem Coronavirus infiziert bin?

In diesem Fall sollten Sie unbedingt Rücksprache mit den Behörden (insbesondere Gesundheitsamt) und der DAA halten. Neben der eigenen Genesung sollten Sie darauf achten, dass Sie einen schriftlichen Nachweis über die Erkrankung erhalten (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, vorzugsweise ein Beschäftigungsverbot nach § 31 IfSG). Auf keinen Fall dürften Sie weiter in der Öffentlichkeit unterwegs sein / an DAA-Bildungsmaßnahmen teilnehmen.

Allgemeine Informationen zum Thema Coronavirus erhalten Sie hier:

www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html 

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