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Berater Rentenversicherung im Gespräch mit einer Frau

Förderung durch den Rentenversicherungsträger

 

Die Rentenversicherung finanziert Leistungen zur beruflichen Rehabilitation oder zur Berufsförderung. Diese sollen Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten oder Ihnen neue Berufschancen eröffnen. Es handelt sich somit um „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“.

Die persönlichen Voraussetzungen für berufliche Rehabilitationsleistungen erfüllen Sie, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit aufgrund einer Krankheit oder einer körperlichen/seelischen Behinderung erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist und durch Rehabilitationsleistungen:

  • die gefährdete Erwerbsfähigkeit/drohende Minderung abgewendet werden kann.
  • die bereits geminderte Erwerbsfähigkeit wesentlich gebessert, wiederhergestellt oder eine wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann.
  • bei teilweise geminderter Erwerbsfähigkeit ohne Aussicht auf wesentliche Besserung der bisherige Arbeitsplatz erhalten werden kann.

Neben den persönlichen Voraussetzungen müssen auch folgende versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein, damit Sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch nehmen können:

  • Ohne diese Leistungen müsste Ihnen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gezahlt werden.
  • Die Leistungen sind unmittelbar im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation erforderlich, damit die Rehabilitation erfolgreich beendet werden kann.
  • Sie haben zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits eine Mindestwartezeit von 15 Jahren zurück gelegt.

Die Übernahme durch die Rentenversicherung ist eine Zusicherung, dass die durch die Teilnahme an einer Weiterbildung anfallenden Kosten komplett übernommen werden.