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lächelnder Mann Beratung - Berufsgenossenschaft

Förderung durch die Berufsgenossenschaft

 

Die Berufsgenossenschaften sind Sozialversicherungsträger. Es handelt sich bei ihnen um Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft und deren Beschäftigte.

Sie haben die Aufgabe Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Beschäftigte, welche einen Arbeitsunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit leiden, werden durch die Berufsgenossenschaft medizinisch, beruflich und sozial rehabilitiert.

Bevor ein Lehrgang durch die Berufsgenossenschaft bewilligt wird, versucht diese in der Regel, Ihnen durch verschiedene Rehabilitationsmaßnahmen den Wiedereinstieg in Ihren bisherigen Beruf zu ermöglichen. Ebenso erfolgt vor einer Genehmigung eine ärztliche Untersuchung. Dabei wird überprüft, ob Ihr Gesundheitszustand langfristig verhindert, dass Sie Ihrer bisherigen Tätigkeit nachgehen können. Nur wenn dies der Fall ist, übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten für eine Umschulung oder Weiterbildung. Darüberhinaus müssen die Ärzte prüfen, ob Sie gesundheitlich in der Lage sind, den neuen Beruf auszuüben.

Grundsätzlich sollte durch die gewählte Maßnahme die vollständige Wiedereingliederung in das Berufsleben ermöglicht werden. 

Wenn die Berufsgenossenschaft die Kosten des Lehrgangs (bis maximal 100 %) übernimmt, haben Sie außerdem Anspruch auf ein sogenanntes Umschulungsgeld. Die Höhe dieser Leistung richtet sich nach der Höhe Ihres bisherigen Einkommens.