Diese Website verwendet Cookies und Drittinhalte

Auf unserer Website verwenden wir Cookies, die für die Darstellung der Website zwingend erforderlich sind. Mit Klick auf „Auswahl akzeptieren“ werden nur diese Cookies gesetzt. Andere Cookies und Inhalte von Drittanbietern (z.B. YouTube Videos oder Google Maps Karten), werden nur mit Ihrer Zustimmung durch Auswahl oder Klick auf „Alles akzeptieren“ gesetzt. Weitere Einzelheiten erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung, in der Sie Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen können.

Kontakt
zwei Frauen sitzen sich gegenüber- Beratungsgespräch

Förderung durch den Bildungsgutschein

 

Der Bildungsgutschein ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument. Er wird bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter ausgegeben um Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen bzw. wieder herzustellen.

Um eine Förderung über einen Bildungsgutschein zu erhalten, muss Ihre Teilnahme an dem entsprechenden Bildungsangebot notwendig sein um Sie wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern oder eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.

Ebenso kann eine Weiterbildung aufgrund eines fehlenden Berufsabschlusses über den Bildungsgutschein gefördert werden.

Die Feststellungen zur Notwendigkeit einer Weiterbildung schließen immer auch die Bedingungen des Arbeitsmarktes ein. Das heißt, die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter muss abwägen, ob: 

  • die Arbeitslosigkeit auch ohne eine weitere Qualifizierung beendet werden kann.
  • andere arbeitsmarktpolitische Instrumente erfolgsversprechender sind.
  • mit dem angestrebten Bildungsziel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt erwartet werden kann.

Den Antrag auf einen Bildungsgutschein stellen Sie entweder bei der Agentur für Arbeit (bei Bezug von Arbeitslosengeld I oder drohender Arbeitslosigkeit) oder beim Jobcenter (bei Bezug von Arbeitslosengeld II).

Im Zuge der Antragsstellung erfolgt eine Beratung durch Ihren zuständigen Sachbearbeiter.

Der Bildungsgutschein muss im Anschluss innerhalb von drei Monaten durch den Bildungsträger ausgefüllt und bearbeitet werden.

Der Bildungsgutschein ist eine Zusicherung, dass die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten komplett übernommen werden.