Voraussetzungen
Um eine Förderung über einen Bildungsgutschein zu erhalten, muss Ihre Teilnahme an dem entsprechenden Bildungsangebot notwendig sein um Sie wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern oder eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.
Ebenso kann eine Weiterbildung aufgrund eines fehlenden Berufsabschlusses über den Bildungsgutschein gefördert werden.
Die Feststellungen zur Notwendigkeit einer Weiterbildung schließen immer auch die Bedingungen des Arbeitsmarktes ein. Das heißt, die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter muss abwägen, ob:
- die Arbeitslosigkeit auch ohne eine weitere Qualifizierung beendet werden kann.
- andere arbeitsmarktpolitische Instrumente erfolgsversprechender sind.
- mit dem angestrebten Bildungsziel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt erwartet werden kann.
Antrag
Den Antrag auf einen Bildungsgutschein stellen Sie entweder bei der Agentur für Arbeit (bei Bezug von Arbeitslosengeld I oder drohender Arbeitslosigkeit) oder beim Jobcenter (bei Bezug von Arbeitslosengeld II).
Im Zuge der Antragsstellung erfolgt eine Beratung durch Ihren zuständigen Sachbearbeiter.
Der Bildungsgutschein muss im Anschluss innerhalb von drei Monaten durch den Bildungsträger ausgefüllt und bearbeitet werden.
Leistung
Der Bildungsgutschein ist eine Zusicherung, dass die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten komplett übernommen werden.