Prämiengutschein
Durch den Prämiengutschein wird die Beteiligung an Ihrer Weiterbildung inkl. Veranstaltungsgebühren bis maximal 1.000 Euro gefördert. Mit dem Gutschein übernimmt der Staat 50 % der Veranstaltungsgebühr.
Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn:
- Sie mindestens 25 Jahre alt und mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind.
- Ihr zu versteuerndes Einkommen 20.000 Euro (oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.
Ihren Prämiengutschein erhalten Sie direkt nach dem Beratungsgespräch in einer der Bildungsprämienberatungsstellen.
Weiterbildungssparen
Das Weiterbildungssparen können Sie nutzen, wenn Sie über ein gefördertes Ansparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VemBG) verfügen.
Der Spargutschein der Bildungsprämie ermöglicht die vorzeitige Entnahme des angesparten Guthabens, ohne dass dadurch die Arbeitnehmersparzulage verloren geht. Das Weiterbildungssparen kann unabhängig vom Jahreseinkommen in Anspruch genommen werden.
Mit den Berater*innen einer Bildungsprämienberatungsstelle klären Sie, welche Weiterbildung Ihren Fähigkeiten und beruflichen Wünschen entspricht. Danach erhalten Sie den Spargutschein. Mit Ihrem Finanzdienstleister (Bausparkasse, Bank oder Versicherung) besprechen Sie anschließend die finanziellen Details.
Der Spargutschein eignet sich im Besonderen für die Finanzierung langfristiger Weiterbildungen. Sie können den Prämiengutschein (zur Reduzierung der Veranstaltungsgebühr) und das Weiterbildungssparen miteinander kombinieren.