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Zusammenfügen von drei Puzzelteilen

Förderung durch WeGebAU

 

Ziel dieses Programms der Agentur für Arbeit ist die Qualifizierung von Geringqualifizierten und Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen. Die Förderung soll dabei eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung darstellen.

Sie werden gefördert, wenn Sie von ihrem Arbeitgeber für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden.

Die Zuständigkeit für dieses Förderinstrument liegt bei der Agentur für Arbeit. Ein bestimmter Zeitpunkt für die Antragsstellung ist nicht definiert. Wenn Sie diese Förderung in Anspruch nehmen wollen, sprechen Sie bitte vor Beginn der Weiterbildung mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

  • Wenn Sie erwerbstätig beschäftigt sind und das 45. Lebensjahr vollendet haben, trägt die Agentur für Arbeit bis zu 75 % der Lehrgangskosten. Die verbleibenden Kosten sind vom Betrieb und/oder Ihnen zu tragen.
  • Bei jüngeren Beschäftigten ist eine Förderung nur möglich, wenn der Betrieb mindestens 50 % der Lehrgangskosten übernimmt.